Klasse B - Schlüsselzahl 196 - Krafträder bis 125 cm³
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist) nicht übersteigt.
- Mindestalter: 25 Jahre
- Geltungsbereich: innerhalb Deutschland (Geltungsdauer - ohne Befristung)
- Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B
- Ausbildungsumfang: Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von 5 Unterrichtseinheiten Praxis á 90 Minuten = enthalten sind GFA/ÜL/AB 4 Unterrichtseinheiten Theorie á 90 Minuten = klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A
Klasse B - Schlüsselzahl 96 - Anhänger
Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch B96 gilt für folgende Fahrzeugkombination: Pkw der Klasse B + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass Pkw und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen. Die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch B96 setzt folglich zwei Dinge voraus: Zum einen kann der Anhänger mehr als 750 kg wiegen. Zum anderen liegt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bei der Führerschein-Erweiterung B96 zwischen mindestens 3.500 und höchstens 4.250 kg.
Klasse L - Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
Das Mindestalter der Ausbildung liegt bei 16 Jahren, eingeschlossen sind: Zugmaschinen (nationale Klasse) die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.